Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe im Paket 1 ist seit Mai 2022 möglich. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV im Paket 2 ist nun ebenfalls freigeschaltet, sofern die Antragstellenden kein Paket 1 einreichen müssen oder die Prüfung der Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.
Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
· Überbrückungshilfe I
· Novemberhilfe
· Dezemberhilfe
· Überbrückungshilfe II
· Überbrückungshilfe III
Für Paket 2 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
· Überbrückungshilfe III Plus
· Überbrückungshilfe IV
Die Möglichkeit, das Paket 2 zu bearbeiten und einzureichen, auch wenn Paket 1 noch nicht abschließend von der Bewilligungsstelle geprüft wurde, wird erst im Laufe der ersten Quartals 2023 bereitgestellt.
Die Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks in diesem Video.